IWiNMit dem Programm IWiN fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes gezahlt. Durch die Förderung soll der Strukturwandel in kleinen und mittleren niedersächsischen Unternehmen unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in KMU und von BetriebsinhaberInnen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Die Weiterbildung muss sich auf
- Die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
- Die Vermittlung von methodischen Kenntnissen oder
- Die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf beziehen
Wer kann einen Antrag stellen?
Eine Förderung erhalten Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind.
Wie wird der Antrag gestellt?
Das einzelne Unternehmen stellt den Antrag für eine ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme direkt bei der in seiner Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle (RAS). Die Anlaufstelle berät bei der Auswahl der geeigneten Weiterbildung und erläutert die Modalitäten der Förderung und der Antragstellung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20 € pro Stunde und TeilnehmerIn. Die Förderung ist auf maximal 2.000 € je Unternehmen innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. Der Beitrag des Unternehmens besteht aus den Freistellungskosten (Weiterzahlung des Lohnes bzw. Gehaltes für die Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung, für die eine Freistellung erfolgt) und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten. Alternativ besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, auf den Nachweis der Freistellungskosten zu verzichten und die Kofinanzierung ausschließlich über einen Direktbeitrag zu leisten.
Aktuelle Informationen zu IWiN:
Ausführliche Informationen über AnsprechpartnerInnen in Ihrer Nähe und die geltenden Förderbedingungen erhalten Sie bei der
IHK Osnabrück-Emsland
Gabriele Brümmer
Tel.: 05 41/17 97 – 80
Fax: 0 49 41/17 97 – 40
Neuer Graben 38, 49078 Osnabrück
oder unter
MeisterbafögLehrgänge, deren rechtlich geregelte Abschlüsse über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen, werden nach dem "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)" seit dem 1. Januar 2002 durch Zuschüsse und Darlehen gefördert.
Hiervon profitieren insbesondere die TeilnehmerInnen an Vorbereitungslehrgängen auf die Abschlussprüfungen der IHK.
Die Förderung besteht aus einem einkommens- und vermögensunabhängigen Zuschuss in Höhe von ca. 30% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, im Übrigen aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Damit reduziert sich die finanzielle Belastung der LehrgangsteilnehmerInnen auf etwa 70% der Kosten.
Einzelheiten finden Sie unter: