Finanzamt

Fort- und Ausbildungskosten sind steuerlich abzugsfähig.

Das zuständige Finanzamt stellt die steuerliche Beurteilung der Abzugsfähig­keit von Berufs- und Fortbildungskosten grundsätzlich auf die Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen ab.

Ein Kontoauszug bzw. Kassenbon wird als Zahlungs­nachweis in der Regel anerkannt.


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