Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann (PFK)Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Prüfung

Die Volkshochschule Osnabrück bereitet berufsbegleitend auf Prüfungen zur/zum »Geprüften Personalfachkauffrau/-mann« (PFK) vor, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen werden. Der Lehrgang qualifiziert MitarbeiterInnen aus dem Personalwesen und bereitet sie auf Führungsfunktionen der mittleren Ebene vor.

Der nächste Lehrgang beginnt im September 2023

Lehrgangsinhalte

Die Lehrgangsinhalte basieren auf dem DIHK-Rahmenstoffplan und umfassen folgende Themen: 

  • Organisation und Durchführung der Personalarbeit
  • Rechtliche Bedingungen der Personalarbeit
  • Personalplanung, -marketing und -controlling
  • Steuerung der Personal- und Organisationsentwicklung
  • Lern- und Arbeitsmethodik
  • Vorbereitung auf das situationsbezogene Fachgespräch

Teilnahme- und Prüfungsvoraussetzung

Folgende Voraussetzungen müssen bis zur Prüfung vorliegen:

  • Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden  Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen oder
  • Eine Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und eine mindestens 3-jährige Berufspraxis im Personal- und Sozialwesen oder
  • Eine mindestens 5-jährige Berufspraxis in einem fachnahen Arbeitsbereich, davon mindestens 3 Jahre im Personal- und Sozialwesen

Der Nachweis einer abgelegten IHK-Prüfung zur Ausbildereignung (AEVO) muss bis zur Prüfung erbracht werden. Die Volkshochschule bietet mehrmals jährlich Vorbereitungsseminare in Kompaktform an.

Diese Seminare sind auf die Anforderungen  der IHK-Lehrgänge für Fachwirte/Fachkaufleute abgestimmt. Prüfungstermine können monatlich bei der IHK Osnabrück-Emsland wahrgenommen werden. Es wird empfohlen, die AEVO-Prüfung rechtzeitig, z. B. im ersten Lehrgangsjahr, abzulegen.

Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung erfolgt ausschließlich bei der IHK. Es wird empfohlen, die persönlichen Unterlagen dort vorab einzureichen. 

Lehrgangsdauer

2 Jahre, ca. 550 Unterrichtsstunden, gegliedert in 4 Semester (den üblichen Arbeitsabschnitten der Volkshochschule  entsprechend).

Es gilt die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen Niedersachsens (außer in den Herbstferien).

DozentInnen

Die DozentInnen sind Fachleute auf dem Gebiet des Personalwesens und haben langjährige Berufs- und Unterrichtserfahrung.

Unterrichtszeiten

montags und mittwochs, 18:15 – 21:30 Uhr

Unterrichtsort

VHS-Zweigstelle, Franz-Lenz-Straße 4

(Änderung vorbehalten)

Lehrgangsgebühr

Die Lehrgangsgebühr beträgt 2.600 €, ermäßigt 1.680 € und ist in 24 monatlichen Raten zahlbar.

Ermäßigungen können z. B. von InhaberInnen des Osnabrück-Passes mit Hauptwohnsitz in Osnabrück, EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung in Anspruch genommen werden. 

Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Gebühren für nicht  besuchte Unterrichtsstunden. 

Kosten für Unterrichtsmaterialien (Lehrbücher) von ca. 150 € sind in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten.

Zusätzliches Bildungsurlaubsseminar zur Prüfungsvorbereitung: ca. 212 €.

Die IHK-Prüfungsgebühr von 629 € ist nicht enthalten. Sie wird von der IHK bei der Anmeldung zur Prüfung erhoben.

Anmeldung

Bitte senden Sie diese Anmeldung zurück an: 

Volkshochschule der Stadt Osnabrück GmbH

Bergstraße 8 | 49076 Osnabrück

Förderungsmöglichkeiten

Eine finanzielle Förderung ist durch das »Aufstiegs-BAföG« (www.aufstiegs-bafoeg.info) oder über WiN »Weiterbildung  in Niedersachsen« (www.nbank.de) möglich.

Auskünfte

Gerne stehen Ihnen für die Beantwortung weiterer Fragen Helen Koepke oder Dana Klebeck zur Verfügung. 

Auskünfte zu Ihren Zulassungsvoraussetzungen erteilt die IHK Osnabrück-Emsland (Tel.: 05 41/353 – 486). 

Abmeldung

Eine Kündigung ist jeweils zum Halbjahr möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Halbjahres (30. Juni bzw. 31. Dezember). Die Abmeldung ist schriftlich an die Volkshochschule, Bergstraße 8, 49076 Osnabrück, zu richten und muss spätestens bis zum 19. Mai bzw. 19. November des Jahres bei der Volkshochschule eingegangen sein.

Die bis zum Kündigungsende fällig gewordenen Raten sind in voller Höhe zu zahlen. Sowohl telefonische  Abmeldungen als auch Abmeldungen bei den DozentInnen sind unwirksam.


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fon 05 41 / 323 – 22 43

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