Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.08.2018 / V9)

I. Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule der Stadt Osnabrück GmbH (VHS).
  2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
  3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.
  4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Online- Anmeldung über die Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

II. Anmeldung

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  2. Telefonische Anmeldungen sind abweichend von I Abs. 4 unter Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich und sind verbindlich, wenn sie innerhalb von 10 Tagen schriftlich durch die VHS bestätigt werden.
    Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, für die gesonderte Anmeldemodalitäten gelten, wie z.B. langfristige Lehrgänge, Tagungen, Zusatzausbildungen sowie Prüfungsanmeldungen (die Angaben hierzu finden Sie in den einzelnen Veranstaltungsbeschreibungen).
  3. Der Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der VHS zustande. Für die Durchführung der Veranstaltung gilt VII Abs. 1.
  4. Anmeldungen zu Lehrgängen sind nur schriftlich mit einem speziellen Formular möglich, das von der VHS angefordert werden kann. Es gelten die darin abgedruckten Teilnahmemodalitäten.
  5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

III. Vertragspartner und Teilnehmer

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und
  2. Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für die Änderung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 € berechnet.
  3. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
  4. Der Anmeldende hat dafür einzustehen, dass der Teilnehmer die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt und die Pflichten eines Teilnehmers, insbesondere die Pflichten aus VII Abs.4 einhält.

IV. Gebühr

  1. Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im Programmheft ausgedruckt und können neben der reinen Kursgebühr auch anteilige Kosten für Mieten etc. enthalten. Zusatzkosten für Lernmittel, Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten sind regelmäßig nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten und fallen zusätzlich an.
  2. Die Gebühr entsteht und wird gleichzeitig fällig
    a) bei allen Veranstaltungen ohne Probebesuch mit Erhalt der Anmeldebestätigung,
    b) bei allen Veranstaltungen mit Probebesuch mit dem zweiten Kurstermin, soweit zuvor keine Abmeldung erfolgt,
    c) bei Einzelveranstaltungen mit dem Eintritt.
  3. Alle Veranstaltungen mit besonderen Teilnahmebedingungen, die von den Teilnehmern durch Unterschrift anerkannt werden, bleiben davon unberührt.
  4. Erfolgt die Anmeldung zu einer Veranstaltung erst nach deren Beginn, kann eine anteilige Ge-bühr festgesetzt werden.
  5. Die Gebühr einer Veranstaltung wird aufgrund der festgelegten Mindesteilnehmerzahl berechnet. Kommt diese Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kann im Einzelfall und auf Wunsch aller am Kurs Interessierten zum Zustandekommen des Angebotes eine entsprechend höhere Gebühr oder – bei gleich bleibender Gebühr- eine Verringerung der Stundenzahl der Veranstaltung vereinbart werden.
  6. Die geschuldete Gebühr ist  innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit (Abs. 2) zu entrichten. Bei Zahlungsverzug berechnet die VHS Mahngebühren von 2,50 € bis zu 5,50 €, je nach geschuldeter Gebührenhöhe.
    Ein Widerspruch per Lastschrift entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Die Bank-Bearbeitungsgebühr wird bei Gründen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Die Kosten für anschließende Vollstreckung der Forderung trägt der Schuldner.
  7. Teilnahmebescheinigungen werden auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Lehrgänge und Kurse ausgestellt. Voraussetzung ist eine regelmäßige Teilnahme (80%). Bescheinigungen können nur gegen Vorauszahlung der Gebühr ausgestellt werden. Die Gebühr für eine Bescheinigung mit Bestätigung der Kursinhalte beträgt 6 €, für eine einfache Teilnahmebestätigung 3 €.
  8. Bei der Berechnung der Gebühren für das Semester bzw. den Arbeitsabschnitt bzw. die gesamte Lehrgangsdauer werden Cent-Beträge auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.

V. Ermäßigung

  1. Für Veranstaltungen, die mit einer ermäßigten Gebühr ausgewiesen sind, erhalten gegen Vorlage eines bis zum Beginn der Veranstaltung gültigen Nachweises/ Ausweises folgende Personen-gruppen eine Gebührenermäßigung in Höhe von 35 % auf den Gebührenanteil:
    a) Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
    b) Personen, die einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (BFD/FSJ/FÖJ/FSJK) ableisten
    c) Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch und Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende),
    d) Empfänger von „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (SGB XII)
    e) Inhaber des Osnabrück-Passes
    f) Inhaber der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück (begrenzt auf zwei Kurse bis zu 30 Unterrichtsstunden pro Jahr).
    g) Empfänger von Wohngeld.
    Die Nachweise/Ausweise sind vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Ein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung besteht nicht.
  2. Auch hier nicht erfasste Personengruppen erhalten in begründeten Fällen auf Einzelantrag ebenfalls eine Ermäßigung. Anträge sind in der Geschäftsstelle erhältlich und müssen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Ein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung besteht nicht.
  3. Darüber hinaus zahlen bei Einzelveranstaltungen (Vorträgen, Lesungen, Theater u. ä.)
    a) Schüler und Studenten
    b) Austauschüler sowie Austauschstudenten
    c) Inhaber der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück,
    d) Inhaber der Ehrenamtskarte
    bei Vorlage des entsprechenden Nachweises den im Programmheft ausgewiesenen ermäßigten Eintritt.
  4. Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Studienfahrten und Studienreisen.

VI. Organisatorische Änderungen

  1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleiters angekündigt wurde, es sei denn, der Vertragspartner hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten Kursleiter.
  2. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Dem Teilnehmer stehen die Rechte aus VIII Abs. 7 zu.
  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleiters), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer VII Abs. 2 Satz 2 und 3, sowie Abs. 3 sinngemäß.
  4. Fahrtkostenentschädigungen bei Unterrichtsausfall werden nicht von der VHS gezahlt.

VII. Rücktritt und Kündigung durch die VHS

  1. Die VHS hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Kursleiter ausfällt oder die Durchführung der Veranstaltung aus anderen Gründen unmöglich wird. In diesem Fall wird die Kursgebühr in voller Höhe erstattet.
  2. Nach Veranstaltungsbeginn wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer ohne Wert ist (z.B. Veranstaltungen mit Probebesuch). Bei Absage durch die VHS vor Veranstaltungsbeginn wird die Gebühr in voller Höhe erstattet.
  3. Die VHS wird den Vertragspartner nach Kenntnis über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. 1 und 2 zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. die vorab entrichtete Gebühr innerhalb einer Frist von weiteren 7 Werktagen erstatten.
  4. Die VHS kann unter Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    - Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
    - Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, gegenüber Vertragspartnern oder Beschäftigten der VHS,
    - Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
    - Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche
    - Zwecke oder für Agitationen aller Art,
    - Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
    - Teilnahmegebühren aus vorangegangen Semestern wurden nicht entrichtet.

    Statt einer Kündigung kann die VHS den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

VIII. Zahlungspflicht bei Abmeldung des Teilnehmers

  1. Die Kündigung bzw. Abmeldung, der Rücktritt oder der Widerruf muss in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der VHS abzüglich zweier Werktage angenommen. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt beziehungsweise Kündigung vom Vertrag.
  2. Ab- oder Ummeldungen bei Kursleitern sind unwirksam.
  3. Die VHS versendet in jedem Abmeldefall eine Abmeldebestätigung, mit der die zu zahlende Gebühr mitgeteilt wird.
  4. Die Abmeldemodalitäten sehen für Rücktrittsgründe, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen (z, B. Krankheit, Urlaub, berufliche Verpflichtungen o. ä,) wie folgt aus:
    a) Seminar/ Kurs (S/K) (diese Modalitäten gelten auch für Vorträge mit Voranmeldung):
    Bei diesen Veranstaltungen entsteht die Zahlungspflicht mit der Anmeldung. Die Abmeldegebühren betragen
    - bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei
    - bis 4 Tage vor Beginn: 50 % der Gebühr
    - ab 3 Tage vor Beginn: 100 % der Gebühr
    b) Kurs mit Probebesuch (K):
    Bei diesen Veranstaltungen entsteht die Zahlungspflicht mit dem 2. Kurstermin, sofern Sie sich nicht vor diesem Termin abgemeldet haben. Diese Gebühren sehen wie folgt aus:
    - bis 4 Tage vor dem 2. Kurstermin: kostenfrei
    - ab 3 Tage vor dem 2.  Kurstermin: 100 % der Gebühr
    c) Vortrag (V):
    Für Vorträge mit Voranmeldung (im Text gekennzeichnet) gelten dieselben Teilnahmemodalitäten wie für Seminare.
    d) (Tages-)Fahrt (F):
    Das Teilnahmeentgelt enthält, soweit bei der Veranstaltung nichts anderes aufgeführt ist, die Kosten für Hin- und Rückfahrt sowie Eintritte und Reiseleitung. Die Abmeldegebühren betragen:
    - vor Anmeldeschluss: 30 % des Teilnahmeentgeltes (minimal 6 €, maximal 16 €)
    - nach Anmeldeschluss: 100 % des Teilnahmeentgeltes (Reduzierung auf 30 % möglich bei Platzvergabe an Ersatzteilnehmer)

    Der angemeldete Teilnehmer hat das Recht nachzuweisen, dass durch die Abmeldung im Einzelfall kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist
  5. Werden aus vom Teilnehmer zu vertretenden Gründen nicht alle Unterrichts- und Sachleistungen in Anspruch genommen, ist trotzdem die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen versäumter Unterrichsstunden in anderen Veranstaltungen der VHS.
  6. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  7. Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen unzumutbar ist. In diesem Fall wird die Gebühr nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Teilnehmer wertlos ist. Im Übrigen gilt VII Abs. 2 Satz 3.
  8. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
  9. Macht der Vertragspartner von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,-- trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.

IX. Unterrichtsräume

  1. Die VHS führt ihre Veranstaltungen in eigenen Räumen und zahlreichen fremden Unterrichtsstätten durch. Räume und Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln und die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. In den Unterrichtsgebäuden darf nicht geraucht werden.
  2. Während der Ferientage finden in öffentlichen Schulgebäuden keine Kurse der Volkshochschule statt. Es gilt dabei die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen in Niedersachen. An allen anderen Veranstaltungsorten können die Kurse auch während der Ferien stattfinden. An gesetzlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt.

X. Datenschutz

  1. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Teilnehmerdaten werden gespeichert.  Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil unserer AGB.
  2. Weitere Informationen über den Datenschutz sind abrufbar unter www.vhs-os.de/info-center/datenschutz.html

XI. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen die VHS sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Der Haftungsausschluss gemäß Abs.1 gilt jedoch nicht, wenn die VHS Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers. Die Schadenshaftung ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit die Schadensverursachung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der VHS beruht.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der VHS ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen der VHS.

XII. Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  2. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

XIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Osnabrück.


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Volkshochschule
der Stadt Osnabrück GmbH

Bergstraße 8
49076 Osnabrück

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fon 05 41 / 323 – 22 43

fax 05 41 / 323 – 43 47



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