Ermäßigungen

zum Ermäßigungsantrag
 

  1. Für Veranstaltungen, die mit einer ermäßigten Gebühr ausgewiesen sind, erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises/Ausweises folgende Personengruppen eine Gebührenermäßigung in Höhe von 35 % auf den Gebührenanteil (Die Nachweise / Ausweise sind vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Ein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung besteht nicht):
    • Empfänger:innen von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
    • Personen, die einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (BFD/FSJ/FÖJ/FSJK) ableisten
    • Empfänger:innen von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch und Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
    • Empfänger:innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    • Inhaber:innen des Osnabrück-Passes
    • Inhaber:innen der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück (begrenzt auf zwei Kurse bis zu 30 Unterrichtsstunden pro Jahr).
  2. Auch hier nicht erfasste Personengruppen erhalten in begründeten Fällen auf Einzelan­trag ebenfalls eine Ermäßigung. Anträge sind in der Geschäftsstelle erhältlich und müssen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
  3. Darüber hinaus zahlen bei Einzelveranstaltungen (Vorträgen, Lesungen, Theater u. ä.)
    • Schüler:innen und Student:innen
    • Austauschüler:innen sowie Austauschstudent:innen
    • Inhaber:innen der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück
    • Inhaber:innen der Ehrenamtskarte
      bei Vorlage des entsprechenden Nachweises den im Programmheft ausgewiesenen ermäßigten Eintritt
  4. Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Studienfahrten und Studienreisen.

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