Für Veranstaltungen, die mit einer ermäßigten Gebühr ausgewiesen sind, erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises/Ausweises folgende Personengruppen eine Gebührenermäßigung in Höhe von 35 % auf den Gebührenanteil (Die Nachweise / Ausweise sind vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Ein Anspruch auf nachträgliche Ermäßigung besteht nicht):
Empfänger von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)
Personen, die einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst (BFD/FSJ/FÖJ/FSJK) ableisten
Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch und Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung(SGB XII)
Inhaber des Osnabrück-Passes
Inhaber der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück (begrenzt auf zwei Kurse bis zu 30 Unterrichtsstunden pro Jahr).
Auch hier nicht erfasste Personengruppen erhalten in begründeten Fällen auf Einzelantrag ebenfalls eine Ermäßigung. Anträge sind in der Geschäftsstelle erhältlich und müssen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Darüber hinaus zahlen bei Einzelveranstaltungen (Vorträgen, Lesungen, Theater u. ä.)
Schüler und Studenten
Austauschüler sowie Austauschstudenten
Inhaber der Jugendleiter-Card mit Hauptwohnsitz in Osnabrück
Inhaber der Ehrenamtskarte
bei Vorlage des entsprechenden Nachweises den im Programmheft ausgewiesenen ermäßigten Eintritt
Ausgenommen von allen Ermäßigungen sind Studienfahrten und Studienreisen.