Fort- und Ausbildungskosten sind steuerlich abzugsfähig.
Das zuständige Finanzamt stellt die steuerliche Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Berufs- und Fortbildungskosten grundsätzlich auf die Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen ab.
Ein Kontoauszug bzw. Kassenbon wird als Zahlungsnachweis in der Regel anerkannt.
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