Bildungsurlaub

Das Recht auf Bildungsurlaub ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt – in Niedersachsen gilt das "Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz" (NBildUG). Danach sind alle ArbeitnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz in Niedersachsen haben – ArbeiterInnen, Angestellte, Auszubildende – anspruchsberechtigt. Während des Bildungsurlaubs wird Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des  Bildungsurlaubs ist jedoch, dass das Beschäftigungsverhältnis seit sechs Monaten besteht.

Das Bildungsurlaubsgesetz gilt nicht für BeamtInnen und RichterInnen. Auch SoldatInnen, Arbeitslose, Studierende usw. können keinen Bildungsurlaub beanspruchen, weil sie keine ArbeitnehmerInnen im Sinne des Gesetzes sind. Dennoch können diese Personengruppen an den Bildungsurlaubsveranstaltungen teilnehmen.

Der Anspruch von ArbeitnehmerInnen auf Bildungsurlaub umfasst normalerweise fünf Arbeitstage innerhalb eines laufenden Kalenderjahres. Ein nicht ausgeschöpfter Bildungsurlaubsanspruch des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden. Soweit der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zustimmt, können im laufenden Kalenderjahr auch die nicht ausgeschöpften Bildungsurlaubsansprüche der beiden Kalenderjahre unmittelbar vor dem vorangegangenen Kalenderjahr geltend gemacht werden; dies gilt jedoch nur, wenn sie gemeinsam mit den Bildungsurlaubsansprüchen des laufenden und des vorangegangenen Kalenderjahres für eine zusammenhängende Bildungsurlaubsveranstaltung geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann verlangen, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin eine Zustimmung nach Satz 2 in schriftlicher Form erklärt.

Bitte geben Sie schon bei der Anmeldung an, ob Sie nach dem "Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz" (NBildUG) Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten. Bei anderen gesetzlichen Grundlagen vermerken Sie bitte diese. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung, mit der gleichzeitig die Anerkennung der Veranstaltung bescheinigt wird. Mit dieser Bestätigung teilen Sie Ihrer/Ihrem ArbeitgeberIn mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, dass Sie Bildungsurlaub nehmen wollen.

Wenn Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen wollen, denken Sie bitte daran, Ihre statistischen Daten mit anzugeben (Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, ArbeitgeberIn, Beschäftigtenanzahl im Betrieb, derzeitige berufliche Tätigkeit). Die Behandlung der Daten erfolgt gemäß den Vorschriften des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes.

Zum Schluss eines Bildungsurlaubsseminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie bitte dem/der ArbeitgeberIn vorlegen.


nach oben

Volkshochschule
der Stadt Osnabrück GmbH

Bergstraße 8
49076 Osnabrück

Telefon | Fax

fon 05 41 / 323 – 22 43

fax 05 41 / 323 – 43 47



Kontakt | Anfahrt

Kontakt

Anfahrt
Öffnungszeiten

© 2024 Konzept, Gestaltung & Umsetzung: ITEM KG