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Berufssprachkurse DeuFöV

Die bundesweite berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutsch-Kenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmer:innen in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungs-Fähigkeit. Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf und werden aus Bundesmitteln finanziert. Die Teilnahme ist gebührenfrei, wenn man nicht mehr als 20.000 Euro Jahreseinkommen hat. Das Einkommen von Ehepartner:innen wird nicht berücksichtigt.

Zielgruppe: dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer:innen (besonders Asylbewerber:innen mit guter Bleibe-Perspektive), EU-BürgerInnen, deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprach-Kenntnisse verfügen. Ausgeschlossen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen.