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Vorsorgeverfügungen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Von jetzt auf gleich kann die Situation (aufgrund Krankheit oder Unfall) eintreten, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und Entscheidungen treffen kann. Für diesen Fall ist eine rechtzeitige verantwortungsbewusste Eigenvorsorge auch nach Einführung eines gesetzlichen Ehegattennotvertretungsrechts sinnvoll und absolut zu empfehlen.
Es werden die verschiedenen aktuellen Regelungsmöglichkeiten und das Ehegattennotvertretungsrecht vorgestellt, die  im Vorsorgefall sicherstellen, dass die eigenen Wünsche sowohl hinsichtlich der medizinischen Versorgung als auch der Lebensführung und des Vermögens berücksichtigt werden, sowie  die Situation, wenn keine Regelungen getroffen werden.

Wichtige Hinweise

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