Berufssprachkurse B2 nach DeuFöV
Die bundesweite berufsbezogene Deutsch-Sprachförderung nach § 45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutsch-Kenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmer:innen in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungs-Fähigkeit. Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf und werden aus Bundesmitteln finanziert. Die Teilnahme ist gebührenfrei, wenn man nicht mehr als 20.000 Euro Jahreseinkommen hat. Das Einkommen von Ehepartner:innen wird nicht berücksichtigt.
Zielgruppe: dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer:innen (besonders Asylbewerber:innen mit guter Bleibe-Perspektive), EU-BürgerInnen, deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprach-Kenntnisse verfügen. Ausgeschlossen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen.
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Berufssprachkurs nach DeuFöV (400UE)
Durch den Berufssprachkurs (BSK) sollen Berechtigte ihre Deutschkenntnisse derart erweitern, dass sie eine Ausbildung aufnehmen oder als Fachkraft arbeiten können. Voraussetzung für diesen BKS mit 400 Unterrichtsstunden sind ein sehr gutes B1-Niveau und eine Berechtigung seitens des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit. Für viele Teilnehmende ist der BSK mit der Abschlussprüfung DTB B2 damit kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BAMF: www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Bundesprogramm-45a/bundesprogramm-45a.html